Udo Gehrmann Hochzeitsfotograf Oldenburg & Bremen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Fotografen Udo Gehrmann

 

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen

Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

 

§ 2 Leistungen, Fotorechte

Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Der Fotograf räumt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht (non-exklusiv) für den privaten Bereich ein.

Die Verbreitung von Fotos, Lichtbildern, Fotodateien (jpg., bitmaps, etc.) und sonstigen Werken des Fotografen in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden zulässig.

Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden jederzeit gestattet. Alle vorgenannten Nutzungsrechte werden dem Kunden erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars non-exklusiv auf unbestimmte Zeit übertragen.

Die kommerzielle Verwertung, im speziellen die Nutzungsrechte, der Vertragsaufnahmen für gewerbetreibende Geschäftskunden ist hiervon nicht erfasst. Diese sind auftragsbezogen zu vereinbaren und zu vergüten.

Geliefert werden ausschließlich Bilder im Format JPG, ein Recht auf Herausgabe des gesamten erstellten Materials und / oder der RAW Dateien besteht nicht.

 

 § 3 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien, wenn der Fotograf die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (z.B. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt.

 

§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für ein Event, eine Hochzeit oder eine ähnliche Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.

Bei Veranstaltungen die mehr als 5 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

 

§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen

Die Auftraggeber werden darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.

Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Der Kunde erkennt an, dass Disposition und Regie der fotografischen Leistungen insbesondere und ausschließlich dem Fotografen obliegen. Es besteht kein Anspruch auf Bildmaterial aller anwesenden Gäste.

 

§ 6 Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Auftragswertes als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

§ 7 Haftung des Fotografen

Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt.

 

§ 8 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Der Fotograf handelt bei der Erbringung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen im Sinne des Art. 6 der DSGVO, in der das Fotografieren von Personen zur Erhebung sog. „personenbezogener Daten“ erklärt wird und den Umgang damit vorgibt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich beteiligte Personen vorher, in angemessener Form, darüber zu informieren, dass in ihrem Auftrag Fotos der Veranstaltung(en) gemacht werden, zu welchem Zweck und das ein Widerspruchsrecht des Einzelnen besteht.

Widersprüche hat er vor der Veröffentlichung zu berücksichtigen.

Dafür hat er den Auftragnehmer schriftlich mit der Löschung der Bilder oder Unkenntlichmachung einzelner Personen unter Nennung der genauen Dateinamen zu beauftragen. Der Fotograf behält sich vor, den entstandenen Aufwand zu berechnen.

Für Ersatzansprüche Dritter, die auf Nichteinhaltung dieser Regelung beruhen, stellt der Auftraggeber den Fotografen von der juristischen Haftung vollumfänglich frei.

 

 § 9 Verschiedenes

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen bedürfen der Schriftform, welche ebenfalls nur in schriftlicher Form abbedungen werden kann.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

Die Parteien bemühen sich in diesem Falle adäquate Ersatzregelungen zu vereinbaren.

Sofern zulässig, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Weyhe.

 

 

 

Stand 05.09.2021

Udo Gehrmann Hochzeitsfotograf Oldenburg & Bremen
Udo Gehrmann Hochzeitsfotograf Oldenburg & Bremen Mitglied BF